Unsere Praxis für Physiotherapie / Osteopathie ist in gewohnter Weise für Sie geöffnet.
Für den Bereich der Physiotherapie sind wir dabei gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 02.04.2022 nicht zur Einhaltung der sogenannten 2G/3G-Regeln verpflichtet, sofern es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt (Behandlung, für welche ein ärztliches oder heilpraktisches Rezept vorliegt).
Auch unsere Osteopathiebehandlungen sind als heilpraktische Tätigkeit von der 2G/3G-Regel ausgenommen.
Für alle Behandlungen, welche ohne eine ärztliche oder heilpraktische Anordnung durchgeführt werden sollen („Wellness-Behandlungen“), sind wir weiterhin zur Einhaltung der sogenannten 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) verpflichtet:
- Nachweis über den vollständigen Impfschutz, nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über eine vollständige Genesung, nicht älter als 6 Monat
- PoC-Schnelltest („Bürgertest“), der nicht älter ist als 24 Stunden.
Alle Nachweise müssen uns in ihrem jeweiligen o.g. Gültigkeitszeitraum nur einmalig vorgezeigt werden.
Für die Teilnahme an Präventionskurse, sind wir zur Einhaltung der sogenannten 2G+-Regeln (geimpft, genesen mit Testnachweis) verpflichtet:
- Nachweis über den vollständigen Impfschutz, nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über eine vollständige Genesung, nicht älter als 6 Monat
- PoC-Schnelltest („Bürgertest“), der nicht älter ist als 24 Stunden.
Einen PoC-Schnelltest („Bürgertest“) können Sie sie spontan oder mit vorheriger Anmeldung gleich bei uns in der Nähe im
Corona-Testzentrum Süd,
Berghofer Str. 166, 44269 Dortmund
www.dortmund-testet.de
durchführen lassen.
Über Änderungen werden wir sie gerne an dieser Stelle informieren.