Skip links

Osteopathie für Kinder und Säuglinge

Ziel der osteopathischen Behandlung von Säuglingen und Kindern ist es, vorhandene Funktionseinschränkungen im ganzheitlichen Sinn zu untersuchen und zu lösen. Hierbei wird stets der gesamte Organismus behandelt und nicht einzelne Körperpartien. Der Körper des kleinen Patienten wird als Ganzes betrachtet. Im Vordergrund steht – genauso wie bei der Behandlung von Erwachsenen – das Aufspüren und Behandeln der Ursachen der Beschwerden.

Durch die Behandlung werden die Selbstheilungskräfte des Kindes aktiviert. Der Osteopath / die Osteopathin praktiziert ausschließlich mit den Händen. In einer osteopathischen Behandlung werden keine Arzneimittel eingesetzt.

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit u. a. mit dem Kinderarzt ist erstrebenswert um dem Patienten so optimal wie möglich helfen zu können.

Wir sind zertifiziertes Mitglied im Bundesverband Osteopathie.

Welche Beschwerden behandelt der Osteopath?

Die Behandlung von Säuglingen und Kindern ist eine Spezialisierung innerhalb der Osteopathie. Hier einige Beispiele, warum Eltern mit ihren Babys und Kindern einen Osteopath / eine Osteopathin aufsuchen.

Nach schwierigen Schwangerschaften

Nach langen / schwierigen Geburtsverläufen

Schreibabys

Blähungen und Bauchschmerzen

Hyftdysplasie

Haltungsabweichungen / Asymmetrien

Verformungen des Schädels

veränderte Bewegungsentwicklung

Auffälligkeiten in der Entwicklung

Unruhige oder zappelige Kinder

Kinder mit Konzentrationsstörungen

Kinder und Jugendliche mit Zahnfehlstellungen

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit u. a. mit dem Kinderarzt ist erstrebenswert um dem Patienten so optimal wie möglich helfen zu können.

Grenzen der Osteopathie

Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht als Osteopathen und Heilpraktiker klären wir unsere Patienten umfassend auf und entscheiden, ob die Osteopathie als Behandlungsform in Frage kommt und/oder ggf. eine fachärztliche Abklärung erfolgen sollte. Die Osteopathie versteht sich als sogenannte Komplementärmedizin, also eine sinnvolle Ergänzung der Schulmedizin.

Akute lebensbedrohliche Notfallsituationen gehören nicht zum Tätigkeitsbereich des Osteopathen.

Behandlungskosten für die Osteopathie

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten einen (großen) Teil der Kosten für Osteopathie. Die entsprechenden Voraussetzungen eines hohen Qualitätsstandards erfüllen wir, so dass wir durch eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt wurden.

Ob und inwieweit ihre gesetzliche Krankenkasse dazu gehört, können Sie unter der Rubrik „Kostenerstattung“ unseres Berufsverbandes Osteopathie e.V.  nachlesen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten unsere Behandlungen als Heilpraktikerleistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bei den privaten Krankenversicherungen ist dies abhängig vom gewählten Tarif. Fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.

Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs ebenso die Kosten für die osteopathische Behandlung.

Terminabsagen

Sie können ihren vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen? Bitte teilen uns dies bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Behandlungstermine mit 40 € in Form einer Privatrechnung berechnen.

Wir sind zertifiziertes Mitglied im Bundesverband Osteopathie.

Home
Account
Cart
Search